Therapieverfahren
Richtlinienverfahren sind diejenigen Verfahren, die in der
Psychotherapie-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur vertragsärztlichen Versorgung
(Kassenleistung) gezählt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Verfahren
als wissenschaftlich begründet und hinreichend therapeutisch erprobt gelten.
Die Kassenzulassung ist eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die
Krankenkassen, die jedoch hier nicht vorliegt! Daher kann ich Behandlungen
nur für Selbstzahler anbieten, auch wenn ich Richtlinienverfahren einsetze. Unter bessonderen
Voraussetzungen jedoch können Therapien auch von
nicht kassenzugelassenen Behandlern übernommen werden – aber auch dann
nur für die sogenannten "Richtlinienverfahren".
Ich leiste Psychotherapie...
- im Rahmen nachgewiesen anerkannter Therapie-Verfahren,
- basierend auf einem ganzheitlichen und wertschätzenden Verständnis,
- geleitet von einem positiv humanistischen Menschenbild.
Ich habe mich dazu entschieden, ausschließlich nach den neuesten wissenschaftlich anerkannten Verfahren zu arbeiten, wie ich sie in meinen Aus- und Weiterbildungen kennengelernt habe. Hierzu stehe ich mit Fachkollegen in ständigem Austausch und bilde mich laufend weiter fort. Techniken und Verfahren, die in den "esoterischen" Bereich fallen, biete ich nicht an.
Pharmakotherapie bedeutet Therapie mit Medikamenten. Diese darf ich weder verschreiben noch empfehlen. Wenn Sie aktuell solche einnehmen, kann ich Sie nur über Ihren Arzt behandeln.
Humanistische Verfahren sind auf die Selbstkompetenzen in jedem Menschen ausgerichtet und daher nicht-direktiv, sondern begleitend und bejahend in unbedingter Wertschätzung.
Seelsorgl. Psychotherapie bezieht Glaubensfragen ein, ohne kirchliche Ansichten oder Lehren zu vertreten. Allein der Mensch in seiner Glaubenssituation steht im Vordergrund.